Eure Fragen

DAS sehen wir absolut anders, denn jede nicht abgegebene Stimme, pflichtet schweigend der Mehrheit bei. Und genau DADURCH ändert sich dann nichts. Nein, nur eine starke Liste, mit vielen Stimmen, wird Veränderungen herbei führen. Das schaffen wir also nur zusammen. Darum haben wir begonnen uns mit anderen Bezirken zu vernetzen. Das Erste Gebiet bei dem dies nun auch offiziell sichtbar wird, ist der Bezirk 5. Weitere Bezirke werden folgen. Zusammen werden wir Veränderungen herbei führen. Das ist ein langer und zäher Weg, aber wir sind schon längst unterwegs und werden auch nicht aufhören. In den letzten 4 Jahren waren wir nur eine kleine Minderheit im BR. Dieses Mal treten wir mit einer Liste an, die groß genug ist, auch Mehrheiten zu ermöglichen. Mit Eurer Stimme könnten wir also dann auch echte Veränderungen herbei führen.

Nun, wir freuen uns über jede Stimme, denn mer Stimmen sorgen für mehr Gewicht (Mandate!) im späteren BR. Aber das heißt nicht, dass Ihr uns wählen “müsst”. Die Wahl ist eine Vertrauenssache. Somit liegt es in unserem Verständnis einer Wahl, dass auch Stimmen für die anderen Listen abgegeben werden. Wichtig ist nur, das man sich selbst für die Liste entscheidet, von der man sich gut vertreten fühlt. Sympathie oder Anthipathie (oder tolle Wahlwerbung… 😉 ) sollte da nicht unbedingt das erste Kriterium sein. Bedenkt immer, dass man einen Anwalt ja auch eher danach auswählt, wie man annimmt, dass er für einen kämpfen wird.

Dies können wir nur für uns zumindest mit einem klaren “Ja” beantworten. Wir haben uns genau deshalb gegründet, weil wir uns von anderen Listen nicht gut vertreten gefühlt haben und eher den Eindruck hatten, man würde nicht auf der Seite des Arbeitnehmers, sondern eher des Arbeitgebers stehen. Das ist bei uns nicht zu erwarten, denn wir sind stark genug um auch ordentlich Gegenwind aus zu halten und ggf. selbst Druck auf zu bauen. Somit könnt Ihr uns gerne beim Wort nehmen: Ja, wir werden Euch gut vertreten!

Nein, es steht jedem frei wem er seine Stimme gibt. Das hängt einzig davon ab, wem man vertraut und ob man sich dort gut vertreten fühlt.

Ja, selbstverständlich ist die Betriebsratswahl anonym. Niemand soll mitbekommen, dass Ihr Eure Stimme abgebt und vor allem für wen Ihr sie abgebt. Sollte Euch Euer Vorgesetzter oder ein Kollege dazu fragen, so müsst Ihr darauf gar nicht antworten, oder dürft auch ohne Konsequenzen zu befürchten etwas unwahres erzählen, falls Ihr das wollt. Ein drängen auf Offenlegung Eurer Stimme wäre sogar strafbar.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, was man tun könnte:
Zum einen natürlich den Vorgesetzten zu informieren.
Oder man kann, falls der Vorgesetzte dies ignoriert, den BR der vor Ort zuständig ist einschalten.
Wenn alle Stricke reissen, kann man aber auch mal beim Gesundheits- und Veterinär-Amt nachfragen, wie die das sehen.
Befürchtet man Repressionen durch die Vorgesetzten, sind durchaus auch anonyme Schreiben oder Anrufe bei den Gesundheitsämtern, im Idealfall mit ein paar Fotos hilfreich.

In den uns gemeldeten Fällen, werden wir aber unsererseits ebenfalls versuchen Druck auf zu bauen und die Situation zu ändern!

Das ist klar mit “Nein” zu beantworten! Nach 3 Jahren rutscht man z.B. als “ungelernte Kraft” in die Position “gelernte Kraft”. Aber auch hier benötigen wir mehr Details. Bitte nochmalige Kontaktaufnahme unter Angabe einer Email-Adresse, dann können wir Rückfragen stellen!!

Das ist nicht der generelle Fall! Hier fehlen uns für die Beantwortung dieser Frage einige Details.
Bitte nimm nochmal mit einer Email-Adresse oder auch Telefonnummer Kontakt zu uns auf, dann können wir die Hintergründe genau besprechen und klären.

Bitte nimm den Vordruck “universell für restlichen Bundesländer”, der sollte ebenfalls funktionieren. Da wir hauptsächlich in NRW und Niedersachen aktiv sind, sind wir nicht so gut im Thema bzgl. Bayern, wie es Dein zuständiger Betriebsrat sein sollte.
Allerdings sollte der universal-Vordruck hierfür ausreichend sein.
In Bayern gilt nach unserem Kenntnisstand eine drei-Monatige Frist für die man Geld auch nachverlangen kann.

Frageeinreichung:
Mein VL will mich los werden, was kann ich tun…

Unsere Antwort:
Wenn Du das Gefühl hast, Dein VL behandelt Dich nicht korrekt dann solltest Du dass nicht tollerieren.
Suche Dir aus Deinem Betriebsrat die Person aus, der Du am meisten vertraust. Ihr beide könnt zusammen mit dem VL ein Gespräch führen um alle Probleme erst mal anzusprechen. Gemeinsam wird dann nach einer Lösung gesucht. Solltes Du aus dem Bezirk 4 kommen, kannst Du Dich auch vertrauensvoll an uns wenden.

Frageeinreichung:
“StempelUhr”: Natürlich ist es “BÜROKRATIE”, wenn die geleisteten Stunden erfasst werden sollen. Wieso ist es dann _keine_ Bürokratie, die Minusstunden aufzuzeichnen? So mal zum Nachdenken…

Unsere Antwort:
SEHR gute rhetorische Frage!!
Ja, manchmal ist es so simpel ein gutes Beispiel zu geben, um sämtliche Argumente gegen Stempeluhren vom Tisch zu wischen! Denn genau dieser Art wird nicht selten argumentiert, warum und weshalb wir im Gegensatz zu den “Marktführern” immer noch keine Stempeluhren haben. Mal wird über Aufwand (der sich ja mit guter Software für die Personaleinsatzplanung wohl eher reduzieren dürfte) argumentiert, ein anderes Mal mit fehlenden Funktionen einer Software. Seltsamerweise alle diese KO-Kriterien wurden von tausenden Unternehmen in diesem Lande gemeistert, aber bei uns scheint das alles nicht zu gehen…
Wir werden dieses Argument in der nächsten Debatte mal nutzen! Danke dafür! 😉

Deine Frage(n):
“Warum sind Verstösse gegen das Arbeitsschutz”gesetz”/BetrVerfG eigentlich keine “Offizialdelikte”? Und wo bleiben WIRKSAME Sanktionen bei Verstössen? Und was soll die “Rechtspraxis” bei Klagen zur Rechtsherstellung, kommt sobald man Recht bekommen hat eine “VertrauesverlustKündigung”…
Tja, Justitia hat zwar ne Augenbinde, hört aber, n welche Schale das Kleingeld, und in welche die 500er-Bündel landen…
“Wozu die ganzen ‘guten’ Leute auf die Strasse setzen” (Adenauer 1949bzgl. Justizwesen)”

Unsere Antwort(en):
Nun, das sind ja einige Fragen, die allesamt nicht ganz so leicht für uns als Nicht-Juristen zu beantworten sind. Dennoch wollen wir es einmal probieren…

Das einige Handlungsweisen im Arbeitsreicht keine Offizialdelikte sind, liegt in der Natur der Sache. Dennoch können Verstöße im Arbeitsrecht durchaus solche sein.
Es gibt ja zwei schöne Artikel vom Spiegel dazu. In dem einen geht es um Ermittlungen (Stichwort “Offizialdelikt”) und in dem anderen Artikel um das Rersultat (Stichwort “Sanktionen”):
Hier findest Du mehr:
HIER und HIER
Ansonsten ist die Hierarchie von Gesetzen zu beachten. Das Arbeitsrecht und BetrVG hat nun mal nicht das gleiche “Gewicht” wie z.B. das StGB…

Das mit der “Vertrauensverlustkündigung” verschließt sich uns etwas, da wir die Hintegründe nicht kennnen…
…Du darfst uns gerne mehr mitteilen, dann können wir das auch bewerten.

Das Justizia blind ist… ja, das kann man an ihren vielen Abbildungen schon sehen, dennoch heißt es nicht, daß sie nichts mitbekommt. Ohne Vertrauen auf unseren Rechtstaat, würde hingegen gar nichts mehr funktionieren. Auch wenn man manchmal vor Gericht “Niederlagen” erlebt, heißt es nicht, daß sich der Kampf um bessere Arbeits-Bedingungen nicht lohnen würde. Hier hilft zur Motivation ein kleiner Rückblick in der Geschichte, denn unsere Ur-Ahnen mussten sich noch im harten Straßenkampf unter Einsatz von Leib und Leben ihre (und heute unsere!) Rechte erkämpfen. Da geht es doch heute deutlich zivilisierter zu und kleine Rückschläge vor Gericht sind doch dann vergleichsweise harmlos in ihren Auswirkungen. Die Gerichtsbarkeit ist im Zweifelsfall als Partner zu betrachten, der schlichtweg bei unterschiedlichen Rechtsauffassungen helfen kann den Weg zu weisen. Man bekommt eben nicht immer Recht, aber oft ein Urteil. Und auch wir liegen nicht immer richtig, sind aber für diese Wegweiser stets dankbar.

Frageeinreichung:
“Hallo,
Ich bin seit mittlerweile fast neun Jahren bei Netto. Allerdings “nur” als GfB.
Bekommen Aushilfen grundsätzlich nur den Mindestlohn? Ohne jede Möglichkeit auf mehr Gehalt?
Meine Anfrage nach mehr Stunden wurde leider abgelehnt.
Vielen Dank im voraus”

Unsere Antwort:
Hallo,
es ist wichtig, aus welcher Region Du kommst, da fast jedes Bundesland seinen eigenen Tarifvertrag hat. Zum Beispiel laut dem Tarifvertrag von NRW sind alle Mitarbeiter mit 37,5 Std “Vollzeitkräfte” und alle die unter diesen Stunden liegen, gelten als “Teilzeitkräfte”. “Teilzeitkräfte” bekommen alles was “Vollzeitkräfte” bekommen, nur eben auf ihre Stunden reduziert. Wenn “Vollzeitkräfte” jedes Jahr hochgestuft werden, müssen auch “Teilzeitkräfte” jedes Jahr hochgestuft werden.
Zu beachten ist, dass jemand der gar keine Erfahrungen im Handel hat, erst einmal als “ungelernte Kraft” eingestuft wird. Hat man jedoch Vorkenntnisse, weil man vorher bereits vorher im Einzelhandel tätig war, dann zählt man als “gelernte Kraft”. Diese Vorkenntnisse sollte man dokumentieren können, also z.B. durch Zeugnisse, etc.
Nach 3 Jahren als “ungelernte Kraft” zählt man dann im vierten Jahr automatisch als “gelernte Kraft”, also wie jemand der die Ausbildung gemacht hat nur ohne nettes Abschlusszeugnis.

Wir hoffen Deine Frage hier ausreichend beantwortet zu haben. Solltest Du weitere Fragen haben, lass uns das gerne wissen!
LG

Wenn Du Deine vertraglichen Stunden erhöht haben möchtest, muss der Betriebsrat dies wissen. Denn bevor neue Mitarbeiter*innen eingestellt werden, sollte erst auf die Wünsche der vorhandenen Mitarbeiter*innen geachtet werden. Wenn der Betriebsrat Deinen Wunsch nicht kennt, kann er Dir auch ich helfen.
Mit diesem Vordruck an den Betriebsrat kannst Du schon mal Deinen Wunsch äußern.
Wir haben 5 bis 10 Stunden eingetragen um Deine Chancen zu erhöhenm denn wenn nur 5 Stunden zu vergeben sind und Du forderst aber 10 Stunden, würdest Du durch das Raster fallen.

Ein Zwischenzeugnis kann, darf und sollte jede*r Mitarbeiter*innen ab und zu mal anfordern. Das Gerücht man bräuchte ein Zwischenzeugnis erst, wenn man den Job wechseln möchte, stimmt nicht. Ein Zwischenzeugnis gibt einem eine Zwischeninformation, wie man beruflich vom Arbeitgeber eingeschätzt wird. Der Vorteil von einem Zwischenzeugnis ist, daß man, sollte man doch das Unternehmen mal verlassen, man das Zwischenzeugnis mit dem Abschlusszeugnis vergleichen kann. Bei starken Diskrepanzen sollte man hellhörig werden.
Auch um zu dokumentieren welche Arbeit man verrichtet, ist ein Zwischenzeugnis ebenfalls sehr sinnvoll.
Das Zwischenzeugnis musst Du bei dem*der Verkaufsleiter*in beantragen und dafür haben wir hier einen Vordruck.
Das Zwischenzeugnis solltest Du nach dem Erhalt auf unrichtige Inhalte überprüfen lassen. Hier empfehlen wir eine Mitgliedschaft bei Ver.Di. Denn Ver.Di überprüft für Dich dann kostenlos das Zwischenzeugnis und gibt Dir Informationen wenn etwas fehlt, oder was entfernt werden muss.

Einen Vordruck zur Beantragung eines Zwischenzeugnisses findest Du HIER .

Wenn in meinem Vertrag eine wöchentliche Arbeitszeit von 24 Stunden stehen dann bin ich verpflichtet diese 24 Stunden meine Arbeitsleistung anzubieten. Das heißt ich muss 24 Stunden arbeiten. Oft kommt es aber vor, dass Mitarbeiter*innen ohne gefragt zu werden pro Woche weniger Stunden arbeiten, als in Ihrem Vertrag steht. Wer dies akzeptiert, läuft Gefahr das diese Minusstunden von Ihren Überstunden-Konto abgezogen werden. Hat man auf diesem Konto kein Guthaben, könnten diese Minusstunden theoretisch auch von den Zuschlägen abgezogen werden.
Grundsätzlich muss dies kein*e Mitarbeiter*in akzeptieren, ohne gefragt zu werden. Jede*r Mitarbeiter*in hat ein Anrecht auf die Stunden die in seinem/ihrem Vertrag stehen. Das Unternehmen trägt das betriebliche Risiko, wenn es nicht genügend Arbeit hat.
Wenn Du mit unserem Formular so genannten “Annahmeverzug” beantragst, dann bekommst Du immer Deine Stunden bezahlt, auch wenn Du weniger leisten musst.

Das passende Formular findest Du HIER .

Bildungsurlaub kann jeder beantragen und ist eine wichtige Sache!
Nur wer weiß, wo seine Rechte sind kann diese auch einfordern. Wer Bildungsurlaub beantragt, bekommt in der Zeit den Arbeitslohn so weitergezahlt, als wäre man da.

Anbieter von Bildungsseminaren müssen dafür zertifiziert sein (bei Gewerkschaften könnt ihr sicher sein, dass diese qualifiziert sind!). Das Thema suchst Du Dir aus. Schließlich möchte jeder sich nach seinem Interesse “bilden”.

Die Anzahl der Tage für den Bildungsurlaub richten sich nach den Arbeitstagen. Wenn man 3 Tage die Woche arbeitet, hat man pro Jahr den Anspruch auf 3 Tage Bildungsurlaub.

Z.B. in NRW und Niedersachen kann man die Tage von Bildungsurlaub aus 2 Jahren zusammenlegen.
In NRW muss man diese Zusammenlegung dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen.
In Niedersachen hingegen, passiert die Zusammenlegung automatisch in dem Moment in dem man Bildungsurlaub beantragt.

Da es leider vorkommt, dass Mitarbeiter*innen in einer falschen Lohngruppe sind, muss diese Eingruppierung mit einem Antrag geändert werden. Da manche Betriebsrats-Bezirke sich über mehrere Bundesländer (Bezirk 4 ist z.B. für NRW, Niedersachsen zuständig) erstrecken, kommen oft unterschiedliche Lohntarifverträge zum Tragen, da wir ja tarifgebunden sind.
Das Unternehmen sollte den/die Mitarbeiter*in bei der Einstellung schon richtig eingruppieren und der Betriebsrat der seine Zustimmung zur Einstellung gibt, sollte dies überprüfen.

Doch immer wieder kam es zu (angeblich) “bedauerlichen Einzelfällen”, bei denen diese Überprüfung von diesen Beteiligten oft nicht oder zumindest nicht korrekt durchgeführt wurde. Da man diese Überprüfung dann wohl den Mitarbeiter*innen überlässt, haben wir hier ein paar Vordrucke bereitgestellt, mit denen man nun dies selbst beantragen kann.

Diese Vordrucke lassen sich auch leicht für andere Bezirke adaptieren.

Bitte für NRW diese drei (alle!) Formulare nutzen:
Vordruck falsche Eingruppierung (NRW – 3 Seiten je an Betriebsrat, Personalabteilung, Verkaufsleiter)

Bitte für Niedersachsen diese drei (alle!) Formulare nutzen:
Vordruck falsche Eingruppierung (Niedersachsen – 3 Seiten je an Betriebsrat, Personalabteilung, Verkaufsleiter)

Hinweis:
Ihr könnt Euren Anspruch natürlich einreichen, sollte der Arbeitgeber hier aber nich mitspielen, könnt Ihr diesen Anspruch, selbst wenn er ansonsten berechtigt ist, nur effektiv durchsetzen, wenn Ihr VER.DI-Mitglied seid. Dies liegt daran, daß der Anspruch auf dem mit der Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifvertrag fußt und VER.DI verständlicherweise auch zunächst mal nur die eigenen Mitglieder vertritt. Das ginge natürlich auch auf eigene Kosten, aber z.B. eine Rechtschutz-Versicherung dürfte hier teurer ausfallen. Wir empfehlen daher vor der Beantragung VER.DI-Mitglied zu werden (Kosten 1% vom Brutto-Lohn, jedoch oftmal weniger als der Gewinn durch korrekte Eingruppierung). Anträge gibt es HIER .

Natürlich, darf man das!
Jeder hat das Recht in seine (hier digitale) Personalakte zu schauen. Du musst lediglich einen Termin dazu mit der Personalabteilung schriftlich vereinbaren. Zum vereinbarten Termin, darfst Du dann in die sogenannte “digitale Personalakte” Einsicht nehmen.

In der Personalakte werden unterschiedliche Daten über die Mitarbeiter*innen gespeichert. Wie oft man Einsicht nimmt ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Da Abmahnungen auch mündlich ausgesprochen werden können und auch in der Akte vermerkt werden, sollte man einmal im Jahr einen Blick riskieren.
Zum Termin sollte man ein Mitglied des Betriebsrats mitnehmen, dem man vertraut. Dieses Mitglied kann jeder aus dem Betriebsrat sein, es wird Dir nicht vorgeschrieben und muss auch nicht den Voersitz inne haben.

Um es Dir einfacher zu machen, haben wir einen Vordruck bereitgestellt, den Du nur ausfüllen und an die Personalabteilung absenden musst. Du findest ihn HIER .

 

Derzeit kommt unser gemeinsamer Arbeitgeber z.B. bei KUNUNU und ähnlichen Plattformen nicht so gut weg, wie er es vielleicht könnte. Das kann man durchaus verbessern!

Vieles wird sich wie von selbst regeln, sobald einmal die Dinge abgestellt sind, von denen man immer wieder hört, daß sie von vielen Mitarbeitern als störend empfunden werden. Dazu zählt z.B. daß es keine Stempeluhren gibt. Hier wird uns auch künftig das Urteil des EUGH helfen. Dennoch stellt sich die Frage, warum das nicht sofort umgesetzt wird?!

Andere Aspekte ändern sich dann vielleicht eher langsam. Aber in jedem Falle sollte es sich lohnen gemeinsam an diesem Ziel zu arbeiten! 😉

Jaja, das möchte man wohl gerne dem einen oder anderen Glauben machen?!
Aber hier dazu mal ein paar Zahlen:
Auf der Netto Website kann man nachlesen, daß Netto derzeit einen Umsatz von 12.7 Milliarden Euro macht, ca. 4170 Filialen betreibt und mit über 74.000 Mitarbeitern in der TOP3 der Discounter rangiert.
Zum Gewinn steht da leider nicht so viel, jedoch kann man dazu eine etwas ältere Quelle in der Wirtschaftswoche bemühen. In der kann man nachlesen, daß 2009 bei rd. 11 Milliarden Umsatz immerhin 170 Millionen Euro Gewinn übrigblieben! Weniger wird´s bei 12.7 Milliarden Euro Umsatz wohl nicht geworden sein!

…”Kein Geld” sieht jedenfalls anders aus, denn das kennen leider viele der Kolleginnen und Kollegen am Monatsende nur zu gut, wie das aussieht. Allerdings sind es doch genau diese Kolleginnen und Kollegen, die solche Traumzahlen überhaupt erst ermöglichen. Warum soll man diesen nicht also ein leichteres Arbeitsleben ermöglichen indem diese Minutengenau bezahlt und ordentlich ausgestattet werden?
Zufriedene Mitarbeiter sind doch ebenso ein wichtiges Kapital für ein Unternehmen wie die Ausstattung!?

Oder seht Ihr das anders? 🙂

Wir werden auch weiterhin politisch und ggf. juristisch daran arbeiten. Uns ist klar, daß dies nicht so einfach wird, dennoch möchten wir dies versuchen, denn wenn wir bei unseren bisherigen Besuchen der Filialen eines von Euch vernommen haben, dann ist das die Bitte um Minutengenaue Abrechnungen! Dies sollte eigentlich selbstverständlich sein und sollte eigentlich auch für den Arbeitgeber wichtig sein, denn nur so kann sichergestellt werden, daß Arbeitsschutz besteht und daß auch neben dem Lohn, z.B. die Lohnnebenkosten stets korrekt ermittelt und somit korrekt abgeführt werden.
Nun hat der EUGH ja in einem aktuellen Urteil die Bahn zur Einführung von Stempeluhren nicht nur frei gemacht, sondern dies auch verbindlich vorgeschrieben. Experten äußerten sich jedoch dahingehend, daß es wohl noch bis zu zwei Jahre dauern kann, bis diese Einführung beginnt.
Wir fordern daher die Einführung jetzt und sofort! Das ist unser oberstes Ziel und wir werden uns ins Zeug legen, daß dies umgesetzt wird! Versprochen!

Nun, “mehr Brutto von Netto” ist aus unserer Sicht ein Wortspiel und steht bei uns so zu sagen für “von allem mehr von Netto”. Mit anderen Worten möchten wir nicht einfach nur mehr Geld, sondern auch die oben auf dieser Seite erläuterten Punkte möchten wir ebenfalls durchsetzen. Also auch z.B. auch “mehr Arbeitsmaterial”, usw. Da der Arbeitgeber sich ja von uns Mitarbeitern*innen ebenfalls mehr (Gewinn!) erhofft, denken wir, daß das Pendel in beide Richtungen schwingen sollte und wir an diesem Gewinn in beschriebener Form teilhaben sollten.


Frage nicht dabei?

Stell uns hier (gerne auch anonym!) Fragen und wir versuchen sie hier zu beantworten!